ATP - Wiederholungsprüfung
Für die Begutachtung eines ATP konformen, in Betrieb befindlichen Beförderungsmittels zur internationalen Überführung von leicht verderblichen Lebensmitteln dient die ATP-Wiederholungsprüfung.
Erstmalig ist diese nach 6 Jahren fällig. Anschließend muss die ATP-Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre durch eine benannte ATP-Prüfstation durchgeführt werden. Durch die staatliche Anerkennung als ATP-Prüfstelle darf die VLTS ATP-Prüfstationen benennen, Schulungen durchführen und die folglichen ATP-Bescheinigungen ausstellen.